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   BFH, 28.11.2003 - III B 75/03   

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https://dejure.org/2003,8426
BFH, 28.11.2003 - III B 75/03 (https://dejure.org/2003,8426)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2003 - III B 75/03 (https://dejure.org/2003,8426)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2003 - III B 75/03 (https://dejure.org/2003,8426)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 6; ; FGO § 62 Abs. 1... Satz 1; ; FGO § 62 Abs. 3; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 6; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 3 Nr. 2; ; StBerG § 3 Nr. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlussfrist; Anforderung Prozessvollmacht

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis der Vollmacht bei begründeten Zweifeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.02.2003 - VII R 18/02

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 28.11.2003 - III B 75/03
    Tritt demnach als Bevollmächtigter eine Person i.S. des § 3 Nrn. 1 bis 3 StBerG auf, so kann eine Vollmacht unter Setzen einer Ausschlussfrist nur noch bei begründeten Zweifeln an der Bevollmächtigung angefordert werden (vgl. grundlegend BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 VII R 18/02, BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606, m.w.N.).

    Für die im Streitfall geltende Neufassung des § 62 Abs. 3 FGO schließt sich der Senat nunmehr der einschränkenden Auslegung des § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO durch den VII. Senat des BFH in dessen Urteil in BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606 ausdrücklich an.

    Zwar wird im Schrifttum die Ansicht vertreten, sofern in Schätzungsfällen lediglich fristwahrend Klage erhoben werde und zusätzliche Umstände ernsthafte Zweifel an einer Bevollmächtigung nahe legten, sei die Anwendung des § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO n.F. gerechtfertigt (vgl. Nachweise im Urteil des BFH in BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606).

  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines

    Auszug aus BFH, 28.11.2003 - III B 75/03
    Die Einschränkung des rechtlichen Gehörs durch eine unzutreffende Anwendung einer Präklusionsvorschrift stellt einen Verfahrensmangel dar (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2002 VI B 114/01, BFHE 198, 1, 3, BStBl II 2002, 306, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2003 - III R 38/01

    Rechtslage bis 2000: Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 28.11.2003 - III B 75/03
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 5. Juni 2003 III R 38/01 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2003, 1064) und III R 40/01 (nicht veröffentlicht), die beide noch § 62 Abs. 3 FGO in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung betrafen, nach welcher der Mangel der Vollmacht stets von Amts wegen zu berücksichtigen war, die möglichen Folgerungen, die aus der Neufassung des § 62 Abs. 3 FGO zu ziehen seien, noch offen gelassen.
  • BFH, 28.05.2003 - VII B 236/02

    Bindung an geltend gemachten Zulassungsgrund?

    Auszug aus BFH, 28.11.2003 - III B 75/03
    Entgegen diesen Grundsätzen hat das FG weder in der Verfügung vom 25. April 2002 noch in der Begründung des Prozessurteils irgendwelche Erwägungen sichtbar werden lassen, welche die Anforderung der Original-Vollmachten infolge etwa begründeter Zweifel an der Bevollmächtigung des Prozessvertreters rechtfertigen könnten (vgl. auch BFH-Beschluss vom 28. Mai 2003 VII B 236/02, BFH/NV 2003, 1208).
  • BFH, 05.08.2002 - II B 60/01

    Ausschlussfrist zur Vorlage der Prozessvollmacht; Unterbevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 28.11.2003 - III B 75/03
    Die dem Prozessvertreter gesetzte Frist zur Vorlage zweier schriftlicher Prozessvollmachten im Original hatte keine ausschließende Wirkung (vgl. auch BFH-Beschluss vom 5. August 2002 II B 60/01, BFH/NV 2002, 1605).
  • BFH, 05.06.2003 - III R 40/01
    Auszug aus BFH, 28.11.2003 - III B 75/03
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 5. Juni 2003 III R 38/01 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2003, 1064) und III R 40/01 (nicht veröffentlicht), die beide noch § 62 Abs. 3 FGO in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung betrafen, nach welcher der Mangel der Vollmacht stets von Amts wegen zu berücksichtigen war, die möglichen Folgerungen, die aus der Neufassung des § 62 Abs. 3 FGO zu ziehen seien, noch offen gelassen.
  • BFH, 24.06.2008 - IV B 83/07

    Anforderungen an die Setzung einer Ausschlussfrist gegenüber einem Steuerberater

    Dieser Entscheidung haben sich trotz Kritik im Schrifttum (Urban, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2003, 509) andere Senate des BFH angeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 28. November 2003 III B 75/03, BFH/NV 2004, 523, und vom 29. Oktober 2004 XI B 99/02, Der AO-Steuerberater 2005, 132).

    Darin, dass dies gleichwohl geschah, wäre eine Verletzung des Rechts der Klägerin auf rechtliches Gehör zu sehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 523).

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2016 - 6 K 734/16

    Nachweis der Bevollmächtigung vor der Gewährung von Akteneinsicht

    Daraufhin hat die als prozessbevollmächtigt Aufgetretene mit Schriftsatz vom 22. September 2016 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BFH vom 28. November 2003 III B 75/03 und vom 11. Februar 2003 VII R 18/02 erneut die Vorlage einer Originalvollmacht abgelehnt.

    Die demgegenüber von der als bevollmächtigt Aufgetretenen zitierten Entscheidungen des BFH vom 28. November 2003 III B 75/03 und vom 11. Februar 2003 VII R 18/02, die sich insbesondere mit dem Anfordern einer Originalvollmacht unter Setzen einer Ausschlussfrist befassen, sind für die vorliegende Frage der Gewährung von Akteneinsicht nicht einschlägig.

  • BFH, 05.12.2006 - X B 106/06

    NZB: Erbengemeinschaft, Prozessführungsbefugnis

    Dies kann dann der Fall sein, wenn das FG zu Unrecht davon ausgeht, eine Präklusionsvorschrift (hier § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO) sei einschlägig (BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 75/03, BFH/NV 2004, 523).
  • BFH, 22.02.2005 - III S 17/04

    NZB: Verfahrensmangel, fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Die fehlerhafte Anwendung einer Präklusionsvorschrift im finanzgerichtlichen Verfahren kann zwar einen Verfahrensmangel enthalten, insbesondere durch eine sachlich nicht gerechtfertigte Einschränkung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 75/03, BFH/NV 2004, 523 zu der insoweit vergleichbaren Regelung in § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO; ferner BFH-Beschluss vom 13. März 2003 VII B 196/02, BFHE 201, 425, BStBl II 2003, 609).
  • FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 75/07

    Finanzgerichtsordnung / Zivilprozessordnung /Doppel-besteuerungsabkommen:

    Für die Annahme derartiger Zweifel genügen konkrete Anhaltspunkte (vgl. BFH vom 29. Dezember 2004 V S 23/04, BFH/NV 2005, 1104;vom 28. November 2003 III B 75/03, BFH/NV 2004, 523).
  • BFH, 29.10.2004 - XI B 99/02

    Einschränkung des rechtlichen Gehörs durch eine unzutreffende Anwendung der

    Für die Annahme derartiger Zweifel an einer Bevollmächtigung, die bei dem Auftreten von Personen i.S. von § 3 Nr. 1 bis 3 StBerG die Anforderung einer Vollmacht rechtfertigen können, müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen (BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 75/03, BFH/NV 2004, 523).
  • FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 205/07

    Statthaftigkeit einer gegen einen ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden

    Für die Annahme derartiger Zweifel genügen konkrete Anhaltspunkte (vgl. BFH vom 29. Dezember 2004 V S 23/04, BFH/NV 2005, 1104;vom 28. November 2003 III B 75/03, BFH/NV 2004, 523).
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